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Grundsteuerreform

Informationen zur Grundsteuerreform 

 

Sehr geehrte Grundsteuerpflichtige, im Jahr 2022 erhielten Sie vom Finanzamt die Aufforderung, Ihre Grundstücke im Gemeindegebiet der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte zu erklären. Hintergrund dafür ist die Grundsteuerreform. Die derzeitige Bewertung beruht auf Grundstückswerten von 1964 (alte Bundesländer) und 1935 (neue Bundesländer) und spiegelt damit die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstücks nicht wider. Das bedeutet, dass es gegenwärtig zu steuerlichen Ungleichbehandlungen kommt, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes mit dem Grundgesetz für die Zukunft nicht mehr vereinbar sind. Mit Ablauf des 31.12.2024 werden, gemäß § 266 Abs. 4 Satz 1 und 2 Bewertungsgesetz, kraft Gesetz alle Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide und Grundsteuerbescheide aufgehoben, die auf dem bisherigen Bewertungsverfahren (Einheitsbewertung) beruhen und vor dem 01.01.2025 erlassen wurden. Eine Aufhebung jedes einzelnen Grundsteuerbescheides ist daher nicht nötig. Für die Grundsteuer 2025 ff. erhalten alle Grundsteuerpflichtigen neue Grundsteuermessbescheide. Bitte zahlen Sie die Grundsteuer nicht auf der Grundlage Ihrer alten Bescheide weiter und beenden gegebenenfalls Ihre bestehenden Daueraufträge bei Ihrer Bank. Sofern Sie der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte zum Einzug der Grundsteuer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, besteht kein Handlungsbedarf für Sie. Die aktuelle Mandatsreferenz bleibt bestehen. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Im Auftrag Stefanie Senne 

Mitarbeiterin Abteilung Steuern

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Mi, 01. Januar 2025

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