Information zur Geflügelpest

 

Amt für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen

 

Veterinäramt erlässt mit sofortiger Wirkung Allgemeinverfügung für Geflügelhalter

Teile des Saale-Orla-Kreises nach Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz zur Tierseuchen-Überwachungszone erklärt 

 

Schleiz. Der Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz tangiert auch das Gebiet des Saale-Orla-Kreises, weshalb das zuständige Veterinäramt des Landkreises mit sofortiger Wirkung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat. 

Nach der amtlichen Feststellung und Bestätigung des Tierseuchenausbruchs durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) werden um den betroffenen Betrieb im Landkreis Greiz nun Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet. In diesen Bereichen ergreifen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter per Allgemeinverfügung tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen.

 

Von der Überwachungszone sind folgende Gemeinden und Ortsteile im Saale-Orla-Kreis betroffen:

  • die Gemeinde Mittelpöllnitz und Tömmelsdorf; Teile der Gemeinde Dittersdorf mit den Ortsteilen Gemeinde Chursdorf (bei Krölpa), Waldhäuser (Moßbach); Geroda (bei Weida); Teile der Gemeinde Lemnitz mit den Ortsteilen Leubsdorf (bei Triptis), Wiesenmühle (Triptis); Teile der Gemeinde Moßbach mit dem Ortsteil Reinsdorf (Moßbach); Teile der Gemeinde Tegau mit den Ortsteilen Burkersdorf (bei Krölpa), Tegau; Göschitz; Lemnitz; Teile der Gemeinde Triptis mit den Ortsteilen Buchpöllnitz, Mühlpöllnitz, Triptis, Döblitz; (bei Triptis), Nordsiedlung (bei Triptis), Oberpöllnitz, Steinpöllnitz, Ziegelhütte (Steinpöllnitz).

 

In diesen Bereichen gilt für Personen, die Enten, Gänse, Fasane, Hühner, Tauben, Laufvögel (Ratitae), Perlhühner, Rebhühner, Truthühner oder Wachteln in Gefangenschaft halten, eine Anzeigepflicht. Das heißt, dass dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises unverzüglich unter Angabe von Art und Anzahl der Tiere im Bestand, ihrer Nutzungsart und des Standortes sowie jede Änderung und jedes verendete Tier im Bestand anzuzeigen ist.

Außerdem gilt in der Überwachungszone ein Verbringungsverbot sowie eine Aufstallungsanordnung. 

Tierhaltende Betriebe in der Überwachungszone müssen die gehaltenen Vögel einmal am Tag auf klinische Veränderungen prüfen. Jede erkennbare Änderung ist dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Saale-Orla-Kreises unter Telefon: 03663 488 190 oder per E-Mail an  unverzüglich mitzuteilen.

Außerdem müssen Maßnahmen zur Schadnagerbekämpfung sowie spezielle Hygienemaßnahmen vorgenommen und Aufzeichnungen über alle Personen geführt werden, die den Betrieb besuchen. 

In der Überwachungszone dürfen gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestands nicht freigelassen werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in der Überwachungszone ist verboten.

Weitere Regelungen der Allgemeinverfügung betreffen die Tierkörperbeseitigung und den Transport von Tieren, tierischen Nebenprodukten, Futtermitteln und sonstigen Materialien. Die Allgemeinverfügung ist seit Dienstag, den 7. Oktober wirksam. 

Die Allgemeinverfügung mit allen detaillierten Angaben zu den zu treffenden Maßnahmen ist auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.saale-orla-kreis.de im Bereich: Aktuelles /  Öffentliche Bekanntmachungen / Tierhaltung und Jagd zu finden. 

Das Thüringer Sozialministerium ruft zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf und bittet bei den betroffenen Geflügelhaltern um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone. 

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels in Thüringen vor einer möglichen weiteren Verbreitung der Seuche. Erkrankungen von Geflügel sind umgehend dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Die Geflügelpest – auch Hochpathogene Aviäre Influenza –genannt, ist sehr krankmachend. Betroffene Tiere zeigen schwere allgemeine Krankheitszeichen und es treten vermehrt Todesfälle auf.

Aviäre Influenza-Viren können bei Exposition in einzelnen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Aus diesem Grund sollten Personen, die in intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel oder deren Ausscheidungen kommen, als Vorsichtsmaßnahme für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von grippeähnlichen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten. 

Falls Symptome auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und eine Testung auf Influenzaviren durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln. So sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände bei einem Kontakt gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.

Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert. 

Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird noch einmal auf eine davon unabhängige Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hingewiesen. Bisher nicht gemeldetes Geflügel muss beim jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.

 

Dr. Franz

Amtsleiter

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte
Fr, 17. Oktober 2025

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